Im Rahmen einer Lebensversicherung kann das Versicherungsunternehmen dem Versicherten eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren, welche verzinst wird. Der Versicherte hat keine Rechtsansprüche auf solch eine Zahlung. Eine Vorauszahlung kann gegebenenfalls zum Verlust der Steuerbegünstigung auf Lebensversicherungen führen.