Die Strafkaution stellt im Rahmen der Rechtsschutzversicherung im Rechtsschutzfall eine Sicherheitsleistung dar, welche durch Hinterlegung eines Geldbetrags erbracht wird. Setzten Strafversicherungsbehörden im In- oder im Ausland eine Strafkaution gegen einen Versicherten fest, um zumindest vorläufig von Strafverfolgungsmaßnehmen abzusehen, so gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen wird nur bis zu der vereinbarten Höhe gewährt.