Risikomerkmale sind Anhaltspunkte, welche der Ermittlung des Risikos einer Gefahrtragung dienen. Risikomerkmale sind bei Antragsstellung vom Antragssteller zu erfassen. Es wird in subjektive und objektive Risikomerkmale unterschieden. Erstere beinhalten alle Gefahrenmerkmale, welche in der Person des Versicherungsnehmers oder durch Personen in dessen Umgebung begründet sind und nicht eindeutig erfassbar sind. Letztere beinhalten die Gefahrenmerkmale, welche erkennbar und nachprüfbar sind.