Die Risiko-Lebensversicherung dient der Vorsorge für die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten. Werden Hypotheken oder Ratenkredite aufgenommen, so wird von dem Kreditgeber oft eine Absicherung verlangt, welche die Risiko-Lebensversicherung darstellen kann. Kapital wird bei dieser Art der Versicherung nicht gebildet.