Den Institutschutz nehmen die Sparkassengruppen und die Genossenschaftsgruppen in Deutschland in Anspruch, da sie Teil dieses gesetzlich anerkannten Mechanismus sind. Sollte ein Mitgliedsinstitut in eine wirtschaftlich missliche Lage geraten, so kann es durch den Institutschutz trotzdem jederzeit den Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Begründet ist dies in dem Feuerwehrfonds, in welchen die Mitgliedsbanken regelmäßig einzahlen. Diese Art des Schutzes geht über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus.