Finanzlexikon

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Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel sind alle zur physikalischen Medizin angewendeten Mittel, welche überwiegend äußerlich eingesetzt werden und zur Behandlung einer Krankheit dienen, ohne jedoch selbst Arzneimittel zu sein. Zu den Hilfsmitteln zählen insbesondere technische Hilfsmittel, welche körperliche Behinderungen oder Unzulänglichkeiten mildern bzw. ausgleichen.

Im Rahmen der privaten Krankheitskostenvollversicherung sind Hilfs- und Heilmittel im ambulanten Tarif inbegriffen. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden Zusatztarife angeboten. Grund ist, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nicht komplett übernehmen dürfen.

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