Zum Schutz der Sparer, welche Einlagen bei einer Bank haben, ist jedes Kreditinstitut in Deutschland dazu verpflichtet, einem Sicherungssystem angeschlossen zu sein. Dieses System stellt sicher, dass die Einlagen, zumindest bis zu einem festgelegten Umfang, im Fall einer Insolvenz der Bank, trotzdem an den Sparer zurückgezahlt werden können.