Die Auslandsreise-Krankversicherung ist insbesondere in Ländern essentiell, mit welchen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen abgeschlossen hat, da sonst kein Versicherungsschutz besteht. Die Auslandsreise-Krankversicherung ergänzt also gegebenfalls die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.