Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich um eine Absicherung der Kosten für die Berufsausbildung der Kinder. Somit ist der Beitragszahler meistens ein Elternteil. Sollte der Beitragszahler vor Vertragsende sterben, so läuft der Vertrag beitragsfrei weiter und wird trotzdem erst zum vereinbarten Termin ausgezahlt.