Alternative Investmentfonds, kurz AIF, werden alle als geschlossene Fonds eingestuft und lösen diesen Begriff seit 2013 ab. Die AIF zählen jedoch auch zu den investmentrechtlich regulierten offenen Investmentfonds, welche nicht als Organismen für gemeinsame Anlagen und Wertpapiere, kurz OGAW, gelten. Hierzu werden insbesondere offene Spezialfonds und offene Immobilienfonds gezählt.