Bei einer Abtretung handelt es sich um die Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einem auf einen anderen Gläubiger. Diese Übertragung ist vertraglich geregelt und die Rechte oder Ansprüche aus der Versicherung können ganz oder teilweise übertragen werden. Beispielhaft ist die Abtretung von Versicherungsansprüchen des Versicherungsnehmers an die Bank zur Absicherung eines Kredites zu nennen.